Auf der Mitgliederversammlung vom 21. September 2010 berieten wir über folgenden Antrag. Da er eine sehr spezielle Zielgruppe anspricht, sahen wir uns nicht imstande, endgültig darüber zu entscheiden. Daher wird er hier zur Diskussion freigegeben: Zugewanderten Allgemeinärzten aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ist eine allgemeinärztliche Tätigkeit zu erlauben, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Ein abgeschlossenes Medizinstudium Mehr als 5-jährige nachgewiesene Berufserfahrung Eine erfolgreiche Anerkennung des Diploms in Deutschland Eine positive Bescheinigung über eine einjährige Weiterbildung in einer Praxis oder in einem Krankenhaus in Deutschland Mindestens unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung Deutschkenntnisse auf dem Niveau „C1“ (kompetente Sprachverwendung) oder besser […]